Qualitätssicherung![]()
Anerkennung und Qualitätssicherung von altrechtlichen Ausbildungsprogrammen.
Gestützt auf Art. 75 Abs. 4 BBV gewährleistet das Schweizerische Rote Kreuz aktuell die Qualitätssicherung folgender Ausbildungsprogramme:
Sekundarstufe II
Pflegeassistenz
Medizinische Massage
Tertiärniveau
Pflege: Pflegefachfrau /Pflegefachmann und Gesundheits- und Krankenpflege
Niveau I und II
Geburtshilfe
Rettungssanität
Operationstechnik
Medizinisch-technische Radiologie
Medizinisches Labor
Orthoptik
Ernährungsberatung
Ergotherapie
Dentalhygiene
Gesundheitsschwester (Weiterbildung)
Die Arbeit des SRK umfasst die Durchführung der regulären und/oder vereinfachten Anerkennungsverfahren, die Behandlung von Ausnahmegesuchen; die Beratung der Schulen in Fragen der Umsetzung der Ausbildungsbestimmungen im Rahmen der Anerkennungsverfahren und die laufende Überwachung der Abschlussbeurteilungen durch Examensbesuche.
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