Pflege
 

Qualitätssicherung

Anerkennung Inland
Anerkennung und Qualitätssicherung von altrechtlichen Ausbildungsprogrammen.
Gestützt auf Art. 75 Abs. 4 BBV gewährleistet das Schweizerische Rote Kreuz aktuell die Qualitätssicherung folgender Ausbildungsprogramme:
Sekundarstufe II
Pflegeassistenz
Medizinische Massage
Tertiärniveau
Pflege: Pflegefachfrau /Pflegefachmann und Gesundheits- und Krankenpflege Niveau I und II
Geburtshilfe
Rettungssanität
Operationstechnik
Medizinisch-technische Radiologie
Medizinisches Labor
Orthoptik
Ernährungsberatung
Ergotherapie
Dentalhygiene
Gesundheitsschwester (Weiterbildung)
Die Arbeit des SRK umfasst die Durchführung der regulären und/oder vereinfachten Anerkennungsverfahren, die Behandlung von Ausnahmegesuchen; die Beratung der Schulen in Fragen der Umsetzung der Ausbildungsbestimmungen im Rahmen der Anerkennungsverfahren und die laufende Überwachung der Abschlussbeurteilungen durch Examensbesuche.
Weitere Infos

Kontakt:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Departement Gesundheit und Integration
Abteilung Berufsbildung
Anerkennung Ausbildungsabschlüsse
Werkstrasse 18
3084 Wabern
T: 031 960 75 75
Montag + Donnerstag 10 – 12 Uhr