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Finanzielle Hilfe nach Naturkatastrophen in der Schweiz

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Naturkatastrophen werden auch hierzulande immer heftiger. Sie bedrohen Existenzen, verursachen Verzweiflung und Trauer. Betroffene kommen trotz Versicherungsschutz oftmals in finanzielle Bedrängnis. In Härtefällen hilft das Rote Kreuz.

Wir unterstützen finanziell

Die Bevölkerung in der Schweiz ist grösstenteils gut versichert. Normalerweise übernehmen die Versicherungen die Kosten für Schäden, die durch eine Naturkatastrophe entstehen. Die Restkosten oder Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen werden, müssen Betroffene aber selbst tragen. Wenn diese Kosten die finanziellen Möglichkeiten übersteigen, greifen wir Ihnen unter die Arme.

In diesen Kantonen sind wir zuständig

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) arbeitet nach Naturkatastrophen im Inland eng mit Caritas Schweiz zusammen. Das SRK ist in folgenden Kantonen für Einzelanfragen zuständig:

  • Basel-Land

  • Basel-Stadt

  • Bern

  • Freiburg

  • Genf

  • Jura

  • Neuenburg

  • Solothurn

  • Waadt

  • Wallis

In allen anderen Kantonen ist Caritas SchweizÖffnet ein neues Fenster Ihr Ansprechpartner.

Bin ich berechtigt, Unterstützung zu bekommen?

Wen wir unterstützen

Ein Gesuch für einen Beitrag einreichen können:

  • Privatpersonen

  • privatrechtliche Körperschaften (z.B. Vereine oder kleine und mittlere Unternehmen [KMU])

Icon "Not- und Katastrophenhilfe", deutet Blaulicht an.

Hilfe anfordern

Sind Sie von einer Naturkatastrophe betroffen und befinden sich in einer finanziellen Notlage? Melden Sie sich bei uns.

Hilfe anfordernZum Kontaktformular

Wie muss ich vorgehen, um Unterstützung zu bekommen?

Melden Sie sich via Kontaktformular bei uns. Zuerst prüfen wir jeden Einzelfall genau und klären ab, ob Unterstützung angezeigt ist. Beiträge werden für Soforthilfe, Überbrückungshilfe sowie zur Deckung von Restkosten geleistet. Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) hilft in Härtefällen, wo trotz Versicherungsschutz oder Leistungen anderer Geber immer noch grosse finanzielle Belastungen bestehen bleiben.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, sobald

  • alle Entscheide von Versicherungen oder anderen Geldgebern schriftlich vorhanden sind,

  • alle Endabrechnungen der Arbeiten für die Räumung und Wieder-Instandstellung vorliegen.

Erst ab diesem Moment können die verbleibenden Restkosten berechnet und die Bearbeitung Ihres Gesuchs gestartet werden.

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