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Die Embleme der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

Inhaltsübersicht

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ist an ihren Emblemen erkennbar: dem Roten Kreuz, dem Roten Halbmond und dem Roten Kristall. Diese Zeichen haben eine wichtige Aufgabe. Im Kriegsfall oder bei bewaffneten Konflikten schützen sie das zivile und militärische Sanitätspersonal, Spitäler, Ambulanzen, humanitäres Personal und Material. Diese Schutzzeichen nachzuahmen oder unerlaubt zu verwenden, gilt als Missbrauch.

Entstehung der Embleme

Im Jahr 1864 wurde die erste Genfer Konvention unterzeichnet. Mit ihr ist auch das Emblem der Rotkreuz-Bewegung entstanden: das rote Kreuz auf weissem Grund. Es dient als Schutzzeichen – für Spitäler, Ambulanzen, medizinisches Material und Hilfsgüter sowie das Personal von Sanität oder Hilfsorganisationen. Farblich ist das Rote Kreuz eine Umkehrung des Schweizer Wappens. Heute ist es eines der bekanntesten und vertrauenswürdigsten Zeichen der Welt. 

Daneben werden heute der Rote Halbmond und der Rote Kristall als Schutzzeichen verwendet. Diese drei offiziell anerkannten Embleme der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung stehen für Hilfe, Schutz und Respekt. Ihre korrekte Verwendung ist ein wichtiger Bestandteil des humanitären Völkerrechts

Schutz bei bewaffneten Konflikten

Die Embleme geben den Rotkreuz- und Rothalbmond-Organisationen ein Gesicht. Sie machen den Schutz von Zivilpersonen und zivilen Einrichtungen in bewaffneten Konflikten auf einen Blick erkennbar. Die Genfer Konventionen unterscheiden zwei Arten ihrer Verwendung:

  • als Schutzzeichen: Bei bewaffneten Konflikten schützt das Emblem ziviles und militärisches Sanitätspersonal, medizinische Unterkünfte, Material und Transportmittel. Es wird möglichst gross und weithin sichtbar platziert, um Angriffe zu verhüten.

  • als Kennzeichen: In Friedenszeiten zeigt das Zeichen, dass Personen, Gebäude, Fahrzeuge oder anderes Material der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angehören. Ein Beispiel ist das Logo des Schweizerischen Roten Kreuzes sowie aller anderen nationalen Gesellschaften.

Missbrauch der Embleme ist verboten

Das Rote Kreuz, der Rote Halbmond und der Rote Kristall sind völkerrechtlich geschützt. Warum ist das so wichtig? Weil jeder Missbrauch – auch in Friedenszeiten – ihre Schutzfunktion mindern und damit die Effektivität humanitärer Hilfe untergraben kann. Die Genfer Konventionen regeln, wie man die Embleme nutzen darf. Zudem ist jeder Staat dafür verantwortlich, entsprechende Gesetze zu verabschieden und über die korrekte Verwendung der Embleme aufzuklären, um Missbräuchen vorzubeugen.

Diese Formen des Missbrauchs gibt es:

  • Widerrechtliche Verwendung: Jemand verwendet ein Zeichen, das in Form und Farbe einem der Schutzzeichen gleicht und damit zu Verwechslungen führen kann (zum Beispiel im Logo einer Firma oder aufgedruckt auf einem Produkt).

  • Heimtücke: Jemand verwendet das Schutzzeichen in Kriegszeiten, um Kombattanten oder Kriegsmaterial zu schützen. Solche Missbräuche gelten in bewaffneten Konflikten als Kriegsverbrechen.

Das passiert bei Missbrauch

In der Schweiz regelt das «Bundesgesetz betreffend den Schutz des Zeichens und des Namens des Roten Kreuzes» den Schutz des Emblems. Wird unser Emblem missbräuchlich verwendet, reagieren wir: Wir kontaktieren verantwortliche Personen, Unternehmen oder Institutionen, klären auf und fordern dazu auf, den Missbrauch zu unterlassen – zum Beispiel einen Artikel zurückzurufen oder ein Logo abzuändern. Erklären die betroffenen Unternehmen sich nicht damit einverstanden, leiten wir rechtliche Schritte ein.

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