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Eine besondere Beziehung zum Staat

Inhaltsübersicht

Rotkreuz-Gesellschaften wie das SRK besitzen im Vergleich zu anderen humanitären Organisationen einen einzigartigen rechtlichen Status: Wir arbeiten mit staatlichen Behörden auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene partnerschaftlich zusammen. So können wir verletzliche und hilfsbedürftige Menschen im In- und Ausland bestmöglich unterstützen.

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) ist eine der insgesamt 191 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Jede nationale Gesellschaft ist eine unabhängige, unparteiliche und neutrale humanitäre Organisation. Im Vergleich zu anderen humanitären Hilfsorganisationen besitzen nationale Gesellschaften einen besonderen Status: Weltweit arbeiten sie partnerschaftlich mit ihren jeweiligen staatlichen Behörden zusammen. Diese unverwechselbare Partnerschaft ist rechtlich verankert und wird als «Rôle d’auxiliaire des pouvoirs publics» bezeichnet. Sie bedeutet, dass das Rote Kreuz den staatlichen Behörden bei der Erfüllung ihrer humanitären Aufgaben zur Seite steht: Gemeinsam setzen wir uns dafür ein, dass benachteiligte und hilfsbedürftige Menschen im In- und Ausland unterstützt werden. So können sie die Folgen von Naturkatastrophen, bewaffneten Konflikten und anderen Notlagen besser bewältigen.

Die Rôle d’auxiliaire im Video erklärt

Das Schweizerische Rote Kreuz als besonderer Partner des Staates

Rollen und Aufgaben einer starken Partnerschaft

Anerkannt als freiwillige Hilfsgesellschaften der Behörden

Unsere Sonderstellung basiert auf drei Grundpfeilern: Den Genfer Konventionen von 1949, den Statuten der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sowie der nationalen Gesetzgebung. Durch sie unterscheiden sich die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften von anderen Nichtregierungs-Organisationen (NGO): Sie sind als «freiwillige Hilfsgesellschaften der Behörden im humanitären Bereich» anerkannt.

Das SRK unterstützt die Schweizer Behörden zum Beispiel in der Blutspende, der Ersten Hilfe und der Rettung. Mit den Kantonen arbeitet das SRK im Sozialbereich und im Gesundheitswesen zusammen.

Weitere Aufgaben, die das SRK im Dienst der «Rôle d’auxiliaire des pouvoirs publics» wahrnimmt:

Selbstbestimmung wahrt unsere Grundsätze

Als Hilfsgesellschaften ihrer Staaten müssen nationale Gesellschaften alle Anfragen der Behörden für humanitäre Aktivitäten ernsthaft prüfen. Voraussetzung ist, dass die gewünschten Tätigkeiten in ihr rechtlich definiertes Mandat, das heisst die ihnen übertragenen Aufgaben fallen. Die Staaten ihrerseits respektieren die Unabhängigkeit und Neutralität der nationalen Gesellschaften. Sie müssen deren Verpflichtung gegenüber den Rotkreuz-Grundsätzen, den Statuten sowie der Mission der Internationalen Bewegung jederzeit achten. Auf Anfragen, die in Konflikt mit den Rotkreuz-Grundsätzen geraten könnten, verzichten sie.

Gemeinsam für mehr Menschlichkeit – Vorteile einer starken Partnerschaft

Eine starke Beziehung zwischen einer nationalen Gesellschaft und ihrem Staat kann humanitäre Arbeit wirksamer und effizienter machen. Dies ist zum Vorteil für beide Partner. Für das SRK ist die gesetzlich verankerte Partnerschaft mit dem Bund eine zentrale Grundlage für die Erfüllung seiner Mission: die Unterstützung und den Schutz von Menschen, deren Leben, Gesundheit und Würde bedroht oder verletzt ist. Wir können die Behörden im Bereich der öffentlichen Sozial- und Gesundheitsdienste wirksam unterstützen. Wir stehen dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden auch bei der Vorbereitung auf und der Bewältigung von Notlagen und Krisensituationen zur Seite. Wir stellen den Behörden unser Fachwissen und unsere Koordinationsmöglichkeiten zur Verfügung. So zum Beispiel bei der Entwicklung von Gesetzen oder bei Vorhaben, die besonders verwundbare Bevölkerungsgruppen betreffen. Für den Bund ist das SRK ein zuverlässiger, loyaler und transparenter Partner: Wir sind lokal, national und international vernetzt und durch das Engagement unserer Freiwilligen tief in der Bevölkerung verankert.

Staat und SRK sind doppelt miteinander liiert – auf der Ebene der Werte und auf jener der Aktivitäten. Dazu müssen wir gemeinsam Sorge tragen – denn darauf beruht, was unser Gemeinwesen menschlich macht.

J. N. Schneider-Ammann, ehemaliger Bundesrat

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