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Das SRK fordert rasche Lösungen zum Schutz von vulnerablen Menschen in Afghanistan

Medienmitteilungen

Die Lage in Afghanistan hat sich für die Bevölkerung seit Anfang August dramatisch verschlechtert. Viele in der Schweiz lebende Afghaninnen und Afghanen fürchten um das Leben ihrer Angehörigen. Beim Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) nehmen die Anfragen zu Beratungen für humanitäre Visa und beim Suchdienst stark zu. Angesichts der prekären Situation in Afghanistan fordert das SRK einen schnellen und pragmatischen Zugang zu humanitären Visa für besonders vulnerable Menschen.

Mit der Machtübernahme der Taliban wurde die Situation in Afghanistan noch unübersichtlicher. In der Schweiz lebende Afghaninnen und Afghanen können teilweise keinen Kontakt mehr mit ihren Angehörigen im Krisengebiet aufnehmen. Die Unsicherheit und Angst um ihre Familien wächst.

Das SRK fordert, dass die Schweiz dringend Massnahmen ergreift, um die Erteilung von humanitären Visa rasch und unkompliziert zu ermöglichen. Die humanitären Visa, die für lokale Mitarbeitende der Schweiz erteilt werden, dürfen nicht zu Lasten der Kontingente für andere Resettlement-Länder gehen. Für verletzliche afghanische Flüchtlinge in Iran, Pakistan und in weiteren Nachbarländern sind zusätzliche Resettlement-Plätze zu schaffen.

Zugang zu humanitären Visa ist zu erleichtern

Besonders vulnerablen Angehörigen von in der Schweiz wohnhaften Afghaninnen und Afghanen sollen rasch und pragmatisch humanitäre Visa erteilt werden, und die Schweiz soll sich für ihre Ausreise aus Afghanistan einsetzen.

Ein humanitäres Visum muss normalerweise persönlich vor Ort auf einer Schweizer Vertretung beantragt werden. Für Afghanistan ist dies momentan möglich in den Vertretungen in
Pakistan, Iran, Tadschikistan und Usbekistan. Da die Ausreise vielen Menschen nicht möglich ist, fordert das SRK, dass das SEM auch schriftliche Gesuche entgegennimmt.

Zudem ist bei der Erteilung von humanitären Visa das Kriterium eines engen und aktuellen Bezugs zur Schweiz pragmatisch anzuwenden. Insbesondere sollen lokale Mitarbeitende von Schweizer NGOs in Afghanistan und deren Angehörige (also nicht nur Mitarbeitende von
staatlichen Organisationen der Schweiz) sowie Personen mit Asylgründen, die einen Bezug zur Schweiz haben, die Möglichkeit erhalten, mit einem humanitären Visum in die Schweiz zu reisen.

Asylgesuche sollen neu beurteilt werden

Das SRK begrüsst den Stopp der zwangsweisen Rückführungen und Anordnungen von Wegweisungen nach Afghanistan sowie die Erteilung humanitärer Visa an lokale Mitarbeitende der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA in Afghanistan und an deren Angehörige.

Aufgrund des Ausschaffungsstopps sind alle Personen, die sich noch in Administrativhaft befinden, umgehend aus der Haft zu entlassen, ihre Wegweisungsverfügung ist aufzuheben und ihr Asylgesuch neu zu beurteilen. Es soll unverzüglich durch das SEM geprüft werden, ob Asylsuchenden aus Afghanistan aufgrund der allgemeinen Lage im Heimatland eine vorläufige Aufnahme wegen Unzumutbarkeit des Wegweisungsvollzugs gemäss Art. 83 Abs. 4 AIG zu erteilen ist.

Mehrere Akteure der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung unterstützen die Bevölkerung in Afghanistan

Das SRK ist nicht direkt in Afghanistan tätig. Konflikt- und Kriegsgebiete liegen primär im Mandat des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK). Das IKRK unterstützt seit
über 30 Jahren verletzliche Gemeinschaften in Afghanistan. Zudem interveniert es permanent bei den Konfliktparteien, um den Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des Humanitären Völkerrechts zu gewährleisten. Allein seit Juni 2021 hat es über 40 000 Menschen, die durch Waffen verletzt wurden, medizinisch behandelt. Dazu arbeitet es Hand in Hand mit dem Afghanischen Roten Halbmond.

Auch die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung (IFRC) unterstützt den Afghanischen Roten Halbmond. Dies umfasst unter anderem die Eindämmung der Covid19-Pandemie, welche Afghanistan hart trifft. Aktuell leidet das Land zudem unter einer schweren Dürre. Die humanitären Bedürfnisse sind immens: 11 Millionen Menschen sind mit akuter Nahrungsknappheit konfrontiert. Unterstützt von der IFRC hilft der Afghanische Rote Halbmond Familien, die Hunger leiden. Der Afghanische Rote Halbmond ist im ganzen Land tätig, aber die unsichere Lage behindert die Mobilität von Mitarbeitenden und den Transport von Hilfsgütern. Die Zukunft ist ungewiss - die Spannungen aufgrund des Machtwechsels erschweren auch die humanitäre Arbeit.

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