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Rotes Kreuz bietet pragmatische Lösung für die Anerkennung von Pflegepersonal aus Québec

Medienmitteilungen

Seit vielen Jahren leistet kanadisches Pflegepersonal in Spitälern und anderen Gesundheitseinrichtungen der Westschweiz unverzichtbare und äusserst wertvolle Arbeit. Die Pandemie hat ihre zentrale Rolle sowie die Bedeutung aller Gesundheitsfachleute ins Rampenlicht gerückt. Vor diesem Hintergrund gewährt das Rote Kreuz den Inhaberinnen und Inhabern eines «Diplôme d’études collégiales (DEC)» eine Fristverlängerung, um ihr Pflegediplom anerkennen zu lassen.

Aufgrund neuer Bestimmungen des Bundes (Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (GesBG) und der neuen Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung (GesBAV) am 1. Februar 2020) ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) verpflichtet, die
Gleichstellung der Inhaberinnen und Inhaber des von bestimmten Einrichtungen in Québec ausgestellten «Diplôme d’études collégiales en soins infirmiers (DEC)» neu zu beurteilen. Die Pflegefachpersonen arbeiten bereits seit vielen Jahren in der Schweiz. Um dies zu honorieren, hat das SRK beschlossen, denjenigen, die ihr Diplom noch nicht haben anerkennen lassen, eine zusätzliche Frist einzuräumen. Die Betroffene können das Anerkennungsverfahren noch bis am 31. Dezember 2021 einleiten. Anschliessend haben sie zwei Jahre Zeit (bis Ende 2023) um alle erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Mit dieser Fristverlängerung will das SRK den Inhaberinnen und Inhabern eines DEC genügend Zeit geben, um sich zu informieren und die notwendigen Schritte einleiten zu können. Die Pflegefachpersonen, deren Diplom bereits anerkannt ist, sind von dieser Praxisänderung nicht betroffen und müssen nichts unternehmen.

Grundsätzlich werden die Inhaberinnen und Inhaber eines DEC mit mindestens drei Jahren einschlägiger Berufserfahrung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann HF anerkannt. Gemäss Gesetz sowie im Interesse der Pflegequalität und Patientensicherheit wird jedoch jedes Dossier einzeln geprüft. So ist gewährleistet, dass alle Bedingungen erfüllt sind.

Anerkennung von Diplomen durch das Schweizerische Rote Kreuz

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bzw. seine Vorgängerorganisationen delegieren die Durchführung der Anerkennungsverfahren für Pflegepersonal mit ausländischem Abschluss seit über 70 Jahren an das SRK. Die Anerkennung ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der von den Kantonen ausgestellten Berufsausübungsbewilligungen für die eigenverantwortliche Berufsausübung. Zudem erhalten Fachkräfte mit ausländischer Ausbildung die gleichen Anstellungsbedingungen wie ihre in der Schweiz ausgebildeten Berufskolleginnen und ‑kollegen.

Gemäss der geltenden Verordnung ist ein ausländisches Diplom dem Schweizer Abschluss gleichgestellt, wenn die Bildungsdauer und die Bildungsstufe gleich und die Bildungsinhalte vergleichbar sind. Bei den bereits seit mehreren Jahren in der Schweiz beschäftigten Personen berücksichtigt das Schweizerische Rote Kreuz die gesammelte berufliche Erfahrung und allfällige Weiterbildungen. Mit der einheitlichen Anwendung der Anforderungen soll die
Pflegequalität und die Patientensicherheit gewährleistet werden.

Im Rahmen der Überprüfung der Anerkennungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Bundesgesetzgebung zeigte sich, dass das DEC aus Québec künftig einem EFZ Fachmann/Fachfrau Gesundheit gleichgestellt werden muss. Die DEC-Ausbildung umfasst 2600 Unterrichtsstunden, während für ein Diplom als Pflegefachmann/Pflegefachfrau HF in der Schweiz 5400 Unterrichtsstunden nötig sind. Das DEC aus Québec erfüllt folglich das Kriterium der gleichen Bildungsdauer und Bildungsstufe gemäss der Verordnung nicht.

Bei der Bekanntgabe dieser Praxisänderung im Herbst 2020 stellte das SRK fest, dass eine Frist eingeräumt werden musste, damit die zurzeit in der Schweiz beschäftigten Personen das Anerkennungsverfahren ohne Zeitdruck einleiten können. Diese Frist wurde auf den 31. Juli 2021 festgelegt und nun bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Zurzeit verfügen die meisten Pflegefachkräfte aus Kanada über einen Bachelor-Abschluss in Krankenpflege. Die Praxis für die Anerkennung dieser Bachelor-Titel bleibt unverändert. Letztes Jahr bearbeitete das Schweizerische Rote Kreuz 40 Dossiers aus Kanada. 17 davon betrafen Pflegefachpersonen.

Das SRK setzt sich weiterhin für die Patientensicherheit und die Aufwertung der Gesundheitsberufe in unserem Land ein. Das Pflegepersonal leistet eine bewundernswerte Arbeit, und die Pandemiezeit hat gezeigt, wie unverzichtbar diese Fachkräfte sind.

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