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Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK mit Grundkenntnissen in der Pflege

Inhaltsübersicht

Haben Sie eine ausländische Ausbildung in Grundpflege oder langjährige Pflegeberufserfahrung in der Schweiz? Mit dem Gleichwertigkeitsverfahren prüfen wir, ob Ihre Kompetenzen mit dem Lehrgang Pflegehelfende SRK gleichwertig sind.

Für wen ist das Gleichwertigkeitsverfahren Pflegehelfende SRK?

  • Personen mit einem ausländischen Nachweis in Grundpflege von mindestens 120 Stunden theoretischer Ausbildung und zusätzlicher praktischer Erfahrung.

  • Personen mit einer abgebrochenen schweizerischen oder ausländischen Ausbildung im Bereich Grundpflege.

  • Personen, die mindestens fünf Jahre zu 60% im Pflegebereich in einer Institution in der Schweiz gearbeitet haben. Dazu zählen Berufserfahrungen in Pflegeheimen, Altersheimen oder Spitälern. Und wenn sie Weiterbildungen nachweisen können.

  • Pflegehelfende SRK mit einem alten Zertifikat.

Wann können wir keine Gleichwertigkeit ausstellen?

  • Schweizerische Pflegehelfende-Kurse anderer Ausbildungsanbieter

  • Berufserfahrungen in Privatpflege oder aus Spitex-Einsätzen

  • Onlinekurse

Wie gehe ich vor?

1

Anfrage Gesuchformular

Senden Sie uns per E-Mail eine Kopie Ihres Diplomes oder Kursbestätigung Ihrer Ausbildung in Grundpflege (unsere Kontaktdaten).

Falls Sie die Gleichwertigkeit anhand Ihrer Berufserfahrung in der Schweiz oder einer abgebrochenen Ausbildung im Bereich Pflege beantragen möchten, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.

Sie erhalten das Gesuchformular per E-Mail zugestellt.

2

Gesuch per Post einreichen

Füllen Sie das Gesuchformular aus und senden Sie es unterschrieben mit allen Unterlagen per Post an unsere Adresse (unsere Kontaktdaten).

Falls wir weitere Unterlagen benötigen, werden diese per E-Mail nachverlangt.

Hinweis

Senden Sie niemals Originaldokumente. Sie können Kopien einreichen.

3

Entscheid Gleichwertigkeit

Nach Erhalt der kompletten Unterlagen prüfen wir Ihr Gesuch. Nach spätestens zwei Monaten erhalten Sie den Entscheid.

Es gibt drei verschiedene Entscheide:

Wichtig

Das Verfahren kann erst fortgesetzt werden, sobald die Rechnung bezahlt wurde. Sie erhalten die Rechnung mit dem Entscheid.

Wie lange dauert es?

Sobald wir Ihr Gesuch mit den kompletten Unterlagen erhalten haben, benötigen wir maximal zwei Monate für die Bearbeitung.

Wie viel kostet es?

Kosten direkte Gleichwertigkeit:

250 Schweizer Franken

Kosten indirekte Gleichwertigkeit:

Falls Sie ein Praktikum absolvieren müssen, kostet die Gleichwertigkeit 500 Schweizer Franken. Sie erhalten von uns zwei Teilrechnungen von je 250 Schweizer Franken.

Welche Sprachkenntnisse brauche ich?

Bei der Ausübung eines Berufes im Gesundheitswesen sind genügend Sprachkenntnisse unerlässlich. Damit die Patientensicherheit gewährleistet ist, wird für eine Gleichwertigkeit Pflegehelfende SRK ein Sprachzertifikat auf Niveau B1 in Deutsch, Französisch oder Italienisch verlangt.

Falls Sie Ihre Ausbildung in einer dieser Sprachen absolviert haben, ist kein Sprachzertifikat notwendig.

Wir akzeptieren folgende Zertifikate:

Onlinesprachtests werden nicht akzeptiert. Die erwähnten Zertifikate können im Ausland sowie in der Schweiz erworben werden.

Fragen und Antworten

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