Registrierungsbescheinigung: Arbeiten im Ausland
Das SRK anerkennt und registriert Berufsabschlüsse im Gesundheitsbereich. Damit stellen wir die Qualität im Gesundheitswesen sicher und schützen somit Patientinnen und Patienten.
Wieso benötige ich diese Bescheinigung?
Eine Bescheinigung wird benötigt, wenn Sie sich in einem anderen Land registrieren oder Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen möchten.
Ablauf & Kosten
Was muss ich tun?
Die Registrierungsbescheinigung wird nur ausgestellt, wenn Ihr Titel beim SRK (GesReg / NAREG) registriert ist. Sind Sie bereits registriert, benötigen wir folgende Unterlagen:
das ausgefüllte Antragsformular
die im Antragsformular aufgeführten Unterlagen
Bitte senden Sie die Unterlagen an:
Schweizerisches Rotes Kreuz
Registrierung
Werkstrasse 18
3084 Wabern
Sind Sie noch nicht registriert?
Dann stellen wir Ihnen ein Certificate of Non-Registration aus. Dies ist eine Bestätigung, dass Sie nicht beim SRK registriert sind.
Wie geht es weiter?
Sie erhalten Ihre Registrierungsbescheinigung nach zehn Tagen. Falls Unterlagen fehlen, kann die Bescheinigung länger dauern. Fehlen Unterlagen, melden wir uns direkt bei Ihnen.
Kosten
120 Franken.