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Vorsorgeauftrag

In einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie eine Vertrauensperson. Diese kümmert sich um Ihre persönlichen, finanziellen und rechtlichen Belange, falls Sie selbst dazu nicht in der Lage sind.

Vorsorgeauftrag: Kurz erklärt

  • Ein Vorsorgeauftrag ist ein Dokument, im dem Sie festhalten, wer für Sie die persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten erledigt.  

  • Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft, wenn Sie infolge einer schweren Erkrankung nicht mehr entscheiden können. 

  • Der Vorsorgeauftrag bietet rechtliche Sicherheit, dass eine andere Person Ihre Wünsche und Interessen im Fall einer Urteilsunfähigkeit vertritt.   

So funktioniert ein Vorsorgeauftrag

Vorbereitung

  • Besprechen Sie den Inhalt des Vorsorgeauftrags mit der beauftragten Person und den Angehörigen.

  • Schreiben Sie den Vorsorgeauftrag von Hand, unterzeichnen und datieren Sie ihn.

  • Legen Sie den Vorsorgeauftrag an einem einfach auffindbaren Ort ab. Informieren Sie die beauftragte Person über den Ort.  

Im Ernstfall

  • Erfährt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) von Ihrer Urteilsunfähigkeit, erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt.

  • Liegt der Vorsorgeauftrag vor, prüft die KESB, ob: 

  1. dieser gültig errichtet worden ist;

  2. die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit erfüllt sind 

  3. die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist

  4. weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind. 

  • Nimmt die beauftragte Person den Vorsorgeauftrag an, händigt ihr die KESB eine Urkunde aus. Der Vorsorgeauftrag tritt in Kraft und die beauftragte Person ist berechtigt, die beschriebenen Aufgaben auszuführen.

Wenn Sie keinen Vorsorgeauftrag haben 

  • Ihre Ehefrau, Ihr Ehemann oder ihre eingetragene Partnerin respektive ihr eingetragener Partner entscheidet für Sie

  • Ohne Ehe oder eingetragene Partnerschaft wählt die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) eine Person als Ihre Vertretung.

GUT ZU WISSEN

Wenn Sie den Vorsorgeauftrag nicht von Hand schreiben können oder möchten, müssen Sie den Vorsorgeauftrag durch eine Notarin oder einen Notar öffentlich beurkunden lassen.  

Umfassend vorsorgen

Unsere Vorsorgemappe lässt keine Lücken offen. Damit haben Sie alle wichtigen Dokumente und Informationen für eine umfassende Vorsorge griffbereit. Neben dem Vorsorgeauftrag erhalten Sie auch Vorlagen und Broschüren zur Patientenverfügung, zur Anordnung im Todesfall und zum Testament. 

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Häufige Fragen

Rund um den Vorsorgeauftrag gibt es viele Fragen. Hier beantworten wir die häufigsten.  

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