Hinterlassen Sie Menschlichkeit
Begünstigen Sie nebst Ihren Liebsten das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) in Ihrem Testament. Damit unterstützen Sie Not leidende Generationen nach Ihnen: Weltweit und da, wo es am nötigsten ist. Gerne beantworten wir Ihre Fragen zur Nachlassplanung.
Ihr Testament für das Schweizerische Rote Kreuz
Das SRK ist das älteste Hilfswerk der Schweiz. Es wird auch in Zukunft für Menschen in Not da sein. Jeder Betrag aus Ihrem Nachlass unterstützt die Arbeit des SRK für die nachfolgenden Generationen. Erbschaften und Legate an das SRK sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Evelyn Betz hat in ihrem Testament das SRK begünstigt. Sie erzählt warum.
Wie kann man das SRK berücksichtigen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um in Ihrem letzten Willen das SRK zu berücksichtigen.
Legat
Ein Legat, auch Vermächtnis genannt, ermöglicht es Ihnen, dem SRK bestimmte Vermögens- und Sachwerte zuzuweisen. Dazu gehören zum Beispiel Immobilien, Aktien, Kunstwerke und Sammlungen. Ein Legat wird vor der Erbteilung festgelegt und gehört nicht zur Erbschaft.
Erbschaft
Durch eine Erbschaft setzen Sie das SRK als Alleinerben für Ihren gesamten Nachlass oder als Miterben für einen bestimmten Teil der Erbschaft ein.
Schenkung
Durch eine oder mehrere Schenkungen zu Lebzeiten hinterlassen Sie dem SRK Vermögenswerte. Dabei vererben Sie einen Teil von Ihrem Nachlass bereits zu Ihren Lebzeiten. Sie können somit die Wirkung Ihrer Spende mitverfolgen. Auf Wunsch werden die Modalitäten in einem Schenkungsvertrag festgehalten. Es besteht zum Beispiel die Möglichkeit, dass Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung zu Lebzeiten dem SRK vermachen, es aber weiterhin bewohnen.
Häufige Fragen
Kontaktieren Sie mich für ein persönliches Gespräch
Geschäftsstelle Schweizerisches Rotes Kreuz, Rainmattstrasse 10, 3011 Bern
Marianne Dätwyler
Verantwortliche Spenden- und Nachlassplanung
+41 58 400 42 83Öffnet ein neues Fenster