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Das SRK fordert integrationsorientierte Auslegung des Schutzstatus S für Geflüchtete aus der Ukraine

Medienmitteilungen

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) begrüsst es, dass der Bundesrat rasch auf die Situation in der Ukraine reagiert und mit der Anwendung des Schutzstatus S die unkomplizierte Aufnahme von Geflüchteten ermöglicht. Dessen Wirkung ist aus Sicht des SRK stark abhängig von der konkreten Umsetzung. Das SRK fordert, dass sich der Schutzstatus an der Genfer Flüchtlingskonvention orientiert und dass rasch Integrationsmassnahmen wie Zugang zum Arbeitsmarkt sowie psychosoziale Unterstützung für die Geflüchteten umgesetzt werden.

Der kollektive Schutz ist sinnvoll bei Situationen, in denen eine grosse Gruppe von Menschen von Kriegshandlungen betroffen ist. Das SRK setzt sich dafür ein, dass der Status S gemäss Genfer Flüchtlingskonvention ausgelegt wird, weil davon ausgegangen werden muss, dass die Konfliktsituation in der Ukraine andauern wird. Die Schutzsuchenden sollen ein Anrecht darauf haben, dass ihre Fluchtgründe individuell geprüft werden und sie damit einen adäquaten Schutz erhalten.

Schutz für alle aus der Ukraine Geflüchteten

Das SRK fordert, dass der Personenkreis der Schutzbedürftigen neben ukrainischen Staats-angehörigen auch auf andere Menschen, die in der Ukraine ihren Lebensmittelpunkt hatten, ausgeweitet wird – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und von ihrem Aufenthaltsstatus. Markus Mader, Direktor des Schweizerischen Roten Kreuzes unterstreicht: «Es darf kein Unterschied gemacht werden zwischen Menschen, die vor der genau gleichen Kriegssituation flüchten.»

Ende nicht absehbar – rasche und nachhaltige Integrationsmassnahmen

Die weitere Entwicklung des seit 2014 andauernden Konfliktes ist schwierig voraussehbar und ein Ende derzeit nicht absehbar. Die Integrations- und Aufenthaltsperspektiven sind wichtig und können spätere Mehrkosten verhindern. Die Integrationsleistungen sind darum analog derer für anerkannte Flüchtlinge auszugestalten. Das beinhaltet beispielsweise nicht nur raschen Zugang zum Arbeitsmarkt und zur Gesundheitsversorgung sondern auch umgehenden Zugang zu psychosozialen Massnahmen und zu Therapiemöglichkeiten für ukrainische Geflüchtete.

Rotkreuz-Bewegung – über 150 Jahre Erfahrung in Kriegssituationen

Das SRK als Teil der weltweiten Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung und besonders das IKRK verfügen über breite Erfahrung mit der Komplexität von Kriegssituationen und den daraus resultierenden Fluchtbewegungen. Zugleich verfügt das SRK über langjährige Erfahrungen mit der Einreise und Unterstützung von Schutzsuchenden in der Schweiz. Die Rotkreuz-Kantonalverbände sind auch in der Integration tätig. Diese breiten Erfahrungen sind in die Stellungnahme des SRK gegenüber dem Bundesrat zur Anwendung des Schutzstatus S eingeflossen.

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