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Parlament: die Themen

Getreu seinen Grundsätzen vertritt das Rote Kreuz keine politischen, religiösen oder ideologischen Überzeugungen. Auch gibt es keine Empfehlungen zu Themen ab, die der Volksabstimmung unterliegen. Sein Fachwissen gibt es in erster Linie über das Informationsbulletin «Standpunkte» an die Parlamentarische Gruppe Rotes Kreuz weiter.

Sommersession 2024

Editorial

Anfangs dieses Monats – am 8. Mai – erinnerten wir anlässlich des Weltrotkreuztags an das Erbe Henry Dunants. Am 12. August jährt sich zum 75. Mal der Abschluss der vier Genfer
Konventionen von 1949. Beides bleibt hochaktuell: Die Rotkreuz-Idee von Dunant und die Grundpfeiler des humanitären Völkerrechts.

In ihrem Zentrum steht die universelle Verpflichtung zur Menschlichkeit. Im vergangenen Jahr waren weltweit 360 Millionen Menschen auf humanitäre Unterstützung angewiesen. Verfolgung, bewaffnete Konflikte und Gewalt zwangen 110 Millionen Menschen zum Verlassen ihrer Heimat. Angesichts dieser humanitären Bedürfnisse behält die Kernaufgabe des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds ihre Notwendigkeit: Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen in Not Hilfe erhalten – denn Menschlichkeit ist nicht verhandelbar.

Wiederaufbau in der Ukraine mit humanitärem Weitblick

Das SRK appelliert an die eidgenössischen Räte, die Debatte zur Finanzierung des Wiederaufbaus in der Ukraine mit humanitärem Weitblick zu führen: Dass die Schweiz substanziell zum Wiederaufbau in der Ukraine beiträgt, ist Ausdruck ihrer humanitären Tradition. Angesichts von globalen Mehrfach-Krisen ist diese auch weiterhin und in verschiedenen Regionen gefragt. Voraussetzung dazu sind ausreichend Mittel für die Internationale Zusammenarbeit (IZA).

Asylpraxis: Humanitäre Pflicht zum Schutz verfolgter Menschen

Motion. 23.4241Öffnet ein neues Fenster. Praxis bei Asylanträgen von Afghaninnen.
Motion. 24.3008Öffnet ein neues Fenster. Schutz von Afghaninnen. Einzelfallprüfung und Sicherheitsüberprüfung.

Nationalrat, 27. Mai 2024

Das SRK empfiehlt die Ablehnung der Motion 23.4241 und die Einhaltung fundamentaler menschlicher Grundsätze bei einer allfälligen Umsetzung der Motion 24.3008. Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist kein «Wunschkonzert». Sie muss in Übereinstimmung mit international verankerten Schutzverpflichtungen erfolgen und unverzüglich Anwendung finden, wenn schutzsuchende Personen im Heimatstaat asylrelevanter Verfolgung ausgesetzt sind. Die Beurteilung der Verfolgungssituation muss sich dabei in Übereinstimmung mit der Genfer Flüchtlingskonvention immer auf den Heimatstaat beziehen. Liegt eine Herkunft aus einem Drittstaat vor, wird unter gewissen Voraussetzungen bereits heute nicht auf das Asylgesuch eingetreten. Darüber hinaus reichende Eingriffe in den Flüchtlingsbegriff stünden im Widerspruch zur Genfer Flüchtlingskonvention.

Schutzcharakter des Status S bewahren

Motion. 24.3022Öffnet ein neues Fenster. Für die Akzeptanz des Schutzstatus S braucht es Anpassungen.
Motion. 24.3378Öffnet ein neues Fenster. Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken.

Ständerat, 12. Juni 2024

Das SRK empfiehlt die Ablehnung der Motionen. Erfahrungswerte mit dem Schutzstatus S sind zu nutzen, um Integrationsvoraussetzungen in Berücksichtigung der Rückkehrorientierung zu stärken und die Rechtsgleichheit im Besonderen zum Status der vorläufigen Aufnahme zu gewährleisten. Bei entsprechenden Reformen und Anpassungen des Schutzstatus S ist darauf zu achten, dass dessen Schutzcharakter nicht eingeschränkt wird.

Opfer häuslicher Gewalt schützen: Härtefallpraxis garantieren

Pa. Iv. 21.504Öffnet ein neues Fenster. Bei häuslicher Gewalt die Härtefallpraxis nach Artikel 50 AIG garantieren.

Nationalrat, 27. Mai 2024 / Evtl. Ständerat, 29. Mai 2024

Das SRK empfiehlt das Festhalten an der Variante des Nationalrats. Zur Beurteilung, ob ein Fall häuslicher Gewalt vorliegt, kann die in Art. 50. Abs. 2 Bst. a Ziff. 2 E-AIG vorgesehene Möglichkeit zur Berücksichtigung von Hinweisen spezialisierter Fachstellen elementar sein. Ein Ausschluss dieser Möglichkeit baut eine institutionelle Schranke bei der Beweisführung auf und missachtet, dass für Opfer von häuslicher Gewalt die Inanspruchnahme von institutioneller Hilfe oft schwierig ist. Hinweise von spezialisierten Fachstellen und Frauenhäusern tragen deshalb entscheidend zum Gesamtziel der Vorlage bei: Angst vor dem Verlust des Aufenthaltstitels darf kein Hinderungsgrund sein, eine gewalttätige Beziehung zu beenden.

Nationale Strategie für eine zeitgemässe Alterspolitik

Postulat. 24.3085Öffnet ein neues Fenster. Überarbeitung und Aktualisierung der nationalen Alterspolitik.

Ständerat, 4. Juni 2024

Das SRK empfiehlt die Annahme des Postulats. In den letzten Jahren fanden massgebliche demografische Entwicklungen statt und haben sich die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung stark verändert. Viele Kantone und Gemeinden überarbeiteten deshalb ihre Alterspolitik und richteten diese strategisch neu aus. Diese Entwicklung muss auch in der Bundespolitik abgebildet werden. Ältere Menschen sollen damit einen fairen Zugang zur nötigen Unterstützung erhalten.

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