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Das humanitäre Völkerrecht

Inhaltsübersicht

Kriege gibt es seit Menschengedenken. Im Fall bewaffneter Konflikte schützt das humanitäre Völkerrecht Zivilpersonen sowie bestimmte Objekte und Einrichtungen. Zudem schränkt es die Mittel der Kriegsführung ein und verbietet gewisse Waffen. Seine Geschichte ist eng mit der Gründung des Roten Kreuzes verknüpft.

Aufgaben des humanitären Völkerrechts

Kriege und bewaffnete Konflikte haben für die betroffene Bevölkerung tragische Konsequenzen. Das humanitäre Völkerrecht (HVR) wird auch als «Kriegsvölkerrecht» oder «Recht des bewaffneten Konfliktes» bezeichnet. Es schützt Zivilpersonen, Verwundete, Kranke, Kriegsgefangene, Internierte, Schiffbrüchige sowie Sanitäts- und Seelsorgepersonal. Die Konfliktparteien müssen sie jederzeit menschlich und ohne Diskriminierung behandeln. Das heisst:

  • Angriffe auf Zivilpersonen oder zivile Einrichtungen sind verboten.

  • Pflege für Verwundete und Kranke muss gewährleistet werden.

  • Gefangene müssen menschlich behandelt werden. Es müssen ihnen ordnungsgemässe Gerichtsverfahren ermöglicht werden.

Das HVR schützt auch zivile Einrichtungen und Objekte wie Spitäler und Ambulanzen, medizinisches Material und Hilfsgüter. Zudem sind auch wichtige Kulturgüter, zum Beispiel historische Denkmäler, Kunstwerke und Kultstätten durch das HVR geschützt. Das HVR verbietet es, Objekte und Anlagen zu zerstören, die für die Zivilbevölkerung lebensnotwendig sind (z.B. Trinkwasservorrichtungen). Auch dürfen keine Einrichtungen angegriffen werden, die gefährliche Elemente enthalten (z.B. Atomkraftwerke).

Das HVR schränkt zudem die Mittel und Methoden der Kriegsführung ein. Es verbietet Kampfmittel oder -methoden, die nicht unterscheiden zwischen Personen, die an Kampfhandlungen beteiligt sind (Kombattanten) und solchen, die nicht – oder nicht mehr – teilnehmen (Zivilpersonen oder Verwundete). Das HVR verbietet Waffen, die überflüssige Verletzungen oder unnötiges Leid verursachen. Auch Methoden, die ausgedehnte, lang anhaltende und schwere Schäden der Umwelt zur Folge haben, sind untersagt. 

KURZ ERKLÄRT

HVR und Menschenrechte – der Unterschied

Menschenrechte gelten jederzeit und setzen Richtlinien für Staaten, wie sie mit individuellen und kollektiven Rechten und Freiheiten von Personen umzugehen haben. Menschenrechte sind unveräusserliche Rechte, die allen zustehen. Zu ihnen zählen die Pressefreiheit, die Versammlungsfreiheit und weitere politische Rechte, die nicht Bestandteil des HVR sind. In Notsituationen dürfen Staaten einige Menschenrechte in einem gewissen Ausmass vorübergehend ausser Kraft setzen. Das ist beim HVR nicht möglich.

Die Entstehung des humanitären Völkerrechts

Die Geschichte des humanitären Völkerrechts ist eng mit der Gründung des Roten Kreuzes verknüpft: Mit seinem erschütternden Erfahrungsbericht von der Schlacht in Solferino erreichte Henry Dunant, dass der Schweizer Bundesrat im Jahr 1864 eine diplomatische Konferenz einberief. An dieser unterzeichneten 12 europäische Staaten die erste Genfer Konvention zum Schutz verletzter Soldaten. Zudem wurde das Rote Kreuz auf weissem Grund als offizielles Schutzzeichen anerkannt. Die Absicht, nationale Rotkreuz-Gesellschaften zu gründen, wurde ebenfalls 1864 zum ersten Mal festgehalten – ein Jahr nach der Gründung des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK).

Seither haben die Staaten mehreren Abkommen zugestimmt, welche die Kriegsführung einschränken. Die vier Genfer Konventionen von 1949 und die Zusatzprotokolle von 1977 und 2005 bilden den Kern des humanitären Völkerrechts. Nahezu jeder Staat der Welt hat die Konventionen unterzeichnet. Die Schweiz ist Depositarstaat der Genfer Konventionen: Dies bedeutet, dass die Originaldokumente der Verträge hier aufbewahrt sind.

Das IKRK hütet und fördert das humanitäre Völkerrecht. Zudem überwacht es, dass die vier Genfer Konventionen und ihre Zusatzprotokolle eingehalten werden.

Unser Engagement

Exporte von Kriegsmaterial

Der Schutz der Zivilbevölkerung und die Einhaltung des humanitären Völkerrechts müssen bei der Beurteilung von Kriegsmaterial-Exporten im Vordergrund stehen. Waffenexporte müssen strengen Vorschriften unterstellt sein: Es dürfen keine Lieferungen an Staaten erlaubt werden, die direkt oder indirekt an bewaffneten Konflikten beteiligt sind. Eine Lockerung der Vorschriften ist mit der humanitären Tradition der Schweiz nicht vereinbar.
Wir setzen uns dafür ein, dass es keine weitere Lockerung der Kriegsmaterial-Verordnung gibt. Das humanitäre Völkerrecht und der Vertrag über den Waffenhandel (ATT), den die Schweiz 2015 ratifiziert hat, müssen strikt eingehalten werden.

Für ein Verbot von Atomwaffen

Atomwaffen haben inakzeptable humanitäre Folgen. Sie verursachen unverhältnismässiges menschliches Leid und langfristige Schäden an Natur und Umwelt. Bei einem Einsatz von Atomwaffen wäre keine angemessene Hilfe für direkt und indirekt betroffene Menschen mehr möglich. Infolge des massiven Leids und der enormen Zerstörung wäre es kaum mehr möglich, entsprechende Ressourcen bereitzustellen, selbst wenn alle Anstrengungen unternommen würden. Kein einziges Land ist auf den Umgang mit einer humanitären Katastrophe dieses Ausmasses vorbereitet – die Folgen, insbesondere der radioaktive Niederschlag, machen zudem vor keiner nationalen Grenze Halt.
Gemeinsam mit unseren Partnern, allen voran dem IKRK, wollen wir das Bewusstsein für die katastrophalen Auswirkungen von Atomwaffen stärken. Wir setzen uns für ein Verbot von Atomwaffen und engagieren uns dafür, dass die Schweiz den Vertrag für ein Atomwaffen-Verbot (TPNW, Treaty on the Prohibition of Nuclear Weapons) unterzeichnet.

Wissen verbreiten

Gemeinsam mit dem IKRK engagieren wir uns dafür, Wissen über das humanitäre Völkerrecht zu verbreiten und den Respekt vor seinen Regeln zu fördern. Zum Beispiel durch Schulbesuche. Schülerinnen und Schüler lernen hier spielerisch die wichtigsten Regeln des humanitären Völkerrechts kennen. Sie können Regelverstösse im Krieg besser einschätzen. Und sie erfahren, wie das HVR die Auswirkungen eines bewaffneten Konflikts verringert und dazu beiträgt, Menschenleben zu schützen.

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